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Immobilie in Paraguay kaufen: der Ablauf Schritt für Schritt

So läuft der Immobilienkauf in Paraguay ab: Eigentum prüfen, Boleto und Anzahlung, Escribano im Vergleich zum Notar, Zahlung und Vollmacht mit Apostille.

PAutor: PeraltumVeröffentlicht am 13. Oktober 2026
Hand mit Hausschlüsseln neben einer Tür

Der Kauf einer Immobilie in Paraguay folgt immer derselben Reihenfolge: prüfen, wem sie gehört und welche Lasten auf ihr liegen, einen privaten Vorvertrag mit Anzahlung unterschreiben, die öffentliche Urkunde vor einem Escribano, dem paraguayischen Notar, errichten, zahlen und den Erwerb im Register eintragen lassen. Das gilt, ob Sie in Asunción wohnen oder in München. Aus der Ferne ändert sich nur, wie Sie sich ausweisen, wie Sie das Geld überweisen und wer für Sie unterschreibt.

Seit dem 14. Januar 2026 gilt die Ley 7424/2025. Sie hat Immobilienregister, Kataster und Vermessungsamt zu einer Behörde zusammengelegt, dem Registro Unificado Nacional (RUN), der dem Obersten Gerichtshof untersteht. Viele Ratgeber, auch deutschsprachige, nennen noch die alten Behörden.

Wer kaufen darf und mit welchem Dokument

Ausländer kaufen zu denselben Bedingungen wie Paraguayer: Das Investitionsgesetz Ley 117/1991 gibt ihnen dieselben Rechte wie Inländern und garantiert das Eigentum ohne andere Grenzen als die der Verfassung und der Gesetze. Eine Residencia, also eine Aufenthaltsgenehmigung, brauchen Sie für den Kauf nicht. Sie weisen sich mit Ihrem Reisepass aus oder, falls vorhanden, mit der paraguayischen Cédula.

Wegen der Vorschriften gegen Geldwäsche fragt die Immobilienagentur nach Staatsangehörigkeit, Anschrift, Steuernummer RUC (oder einer Bescheinigung, dass Sie in Paraguay nicht steuerpflichtig sind) und nach der Herkunft der Mittel. Auch der Escribano hat Sorgfaltspflichten gegenüber der Geldwäschebehörde SEPRELAD. Ohne paraguayisches Dokument sagt er Ihnen, wie Sie die Frage der RUC lösen.

Die wichtigste Einschränkung nach Staatsangehörigkeit steht im Gesetz über die Grenzsicherheitszone, Ley 2532/2005. In einem 50 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenzen dürfen Bürger der Nachbarländer Argentinien, Brasilien und Bolivien und Gesellschaften, die mehrheitlich ihnen gehören, keine ländlichen Grundstücke besitzen, außer mit Genehmigung per Dekret. Seit der Ley 2647/2005 gilt das Verbot unter anderem nicht für Bürger dieser Länder mit unbefristeter Residencia in Paraguay, nicht für Erbschaften und nicht für Rechte, die nachweislich vor 2005 erworben wurden. Deutsche, Österreicher und Schweizer betrifft das Gesetz nicht. Die verbreitete Aussage, Ausländer dürften in Grenznähe generell nicht kaufen, ist falsch.

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Vor der Anzahlung: das Objekt prüfen

Das erste Dokument ist der Bericht über die Eigentumsverhältnisse (Informe de condición de dominio) des RUN. Ihn beantragt ein Anwalt oder Escribano, auch online über das System SIGRE. Er zeigt den Eigentümer, Belastungen wie eine Hypothek, Beschränkungen und andere eingetragene Rechte. Er hilft bei der Entscheidung, reserviert aber nichts zu Ihren Gunsten.

Dann die physische Seite: Maße und Grenzen im Titel müssen mit dem Plan übereinstimmen. Das Zertifikat, das später der Escribano anfordert, gibt an, ob sich der Titel mit anderen überschneidet, ein Problem, das die Reform lösen soll, und ob das Grundstück in der Grenzsicherheitszone liegt.

Das Auswärtige Amt mahnt bei Immobiliengeschäften in Paraguay zu besonderer Vorsicht: Grundstücke würden mehrfach verkauft oder von Personen angeboten, die weder Eigentümer noch bevollmächtigt sind. Es rät, nichts ungesehen zu kaufen und sich den aktuellen Eigentumstitel vorlegen zu lassen.

Zwei Prüfungen bleiben:

  • Steuern: Ohne Bescheinigung der Gemeinde, dass die Grundsteuer (Impuesto inmobiliario) bezahlt ist, darf der Escribano die Urkunde nicht errichten (Ley 125/1991, Art. 64).
  • Besitz: Besichtigen Sie das Objekt und klären Sie, wer es nutzt. Wer eine Immobilie zwanzig Jahre lang ununterbrochen und unangefochten besitzt, kann nach dem Zivilgesetzbuch Eigentum erwerben.

Boleto de compraventa und Seña

Ist alles in Ordnung, unterschreiben die Parteien einen Boleto de compraventa, einen privatschriftlichen Vertrag. Er ist noch nicht der Kauf selbst, verpflichtet aber dazu, die öffentliche Urkunde zu errichten (Código Civil, Art. 701). In Deutschland bräuchte schon ein solcher Vertrag die notarielle Beurkundung (§ 311b BGB); in Paraguay bindet bereits der Boleto. Unterschreiben Sie ihn deshalb erst nach der Prüfung. Er sollte Preis, Währung, Zahlungsweise, Frist bis zur Beurkundung, Bedingungen (etwa ein lastenfreies Zertifikat) und die Folgen für die Seña regeln.

Für die Seña, die Anzahlung, gelten eigene Regeln (Art. 723). Angenommen, Sie kaufen eine Wohnung für 150.000 US-Dollar und leisten 15.000 Seña; die Höhe ist Verhandlungssache. Treten Sie zurück, verlieren Sie die 15.000. Tritt der Verkäufer zurück, zahlt er die Seña doppelt zurück, also 30.000. Wird der Kauf vollzogen, zählt sie als Teil des Preises, und bei der Escritura zahlen Sie die restlichen 135.000.

Escribano und Eintragung: was anders ist als beim Notar

Der Kauf braucht eine öffentliche Urkunde, die Escritura pública (Código Civil, Art. 700). Sie errichtet ein Escribano público, der insoweit einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ähnelt: Das Gesetz nennt ihn Träger der notariellen Fe pública, des öffentlichen Glaubens (Código de Organización Judicial, Art. 101), und er verwahrt die Urschriften. Wie der deutsche Notar (§ 13 BeurkG) muss er die Urkunde vorlesen und die Identität der Beteiligten feststellen; fehlt das, ist sie nichtig (Código Civil, Art. 396). Die Unterschiede:

  • Sprache: Die Escritura wird auf Spanisch abgefasst. Sprechen Sie kein Spanisch, unterschreiben Sie vor dem Escribano einen Text in Ihrer Sprache, den ein in Paraguay zugelassener Übersetzer (Traductor público) überträgt; beides wird Teil der Urkunde, auch wenn der Escribano Ihre Sprache spricht (Art. 390).
  • Eigentum: In Deutschland werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch Eigentümer (§§ 873 und 925 BGB). In Paraguay geht das Eigentum mit dem Vertrag über, wirkt gegenüber Dritten aber erst mit der Eintragung im Register (Art. 1968).
  • Absicherung: In Deutschland schützt den Käufer die Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB). In Paraguay fordert der Escribano beim RUN ein Kataster- und Registerzertifikat an, das nur er beantragen kann; es reserviert Ihrem Geschäft 30 Kalendertage lang den Rang.
  • Kosten: In Deutschland sind Notargebühren gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar (§ 125 GNotKG). In Paraguay gibt es einen Tarif (Ley 1307/1987), die Angebote unterscheiden sich aber; holen Sie ein schriftliches ein.

Wählen Sie von Anfang an einen Escribano Ihres Vertrauens. Er verlangt auch die Steuerbescheinigung der Gemeinde, prüft im Vollmachtsregister jede Vollmacht, mit der jemand unterschreibt, und achtet auf das Gesetz über die Grenzsicherheitszone.

Ist alles in Ordnung, wird die Escritura unterschrieben und der Restpreis gezahlt. Danach legen der Escribano, der Verkäufer oder der Käufer sie dem RUN zur Eintragung vor. Das Gesetz setzt dem RUN Höchstfristen: 15 Arbeitstage für Zertifikate und 30 für die Eintragung (Ley 7424/2025, Art. 77). Schöpft jede Stufe ihre Frist aus, vergehen vom Zertifikat bis zur Eintragung etwa drei Monate. Das sind Obergrenzen, keine zugesagten Fristen.

Zahlung und Herkunft der Mittel

Paraguay beschränkt den Kapitalverkehr nicht (Ley 117/1991, Art. 6). Sie können das Geld aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz überweisen, am besten auf ein Konto des Verkäufers; Boleto und Escritura sollten Währung und Zahlungsweg nennen.

Legen Sie die Belege zur Herkunft des Geldes bereit, bevor Sie überweisen: Kontoauszüge, den Vertrag über eine verkaufte Wohnung oder einen Darlehensvertrag. Die Geldwäscheverordnung für die Immobilienbranche (Resolución SEPRELAD 201/2020) nennt als Warnsignal das Angebot, den Preis ganz oder größtenteils bar zu zahlen. Kaufen Sie von einem Bauträger, kann Mehrwertsteuer (IVA) anfallen; die Nebenkosten erklären wir in einem eigenen Artikel.

Kauf aus der Ferne: Vollmacht und Apostille

Sie können zur Unterschrift anreisen oder einer Vertrauensperson in Paraguay eine Spezialvollmacht erteilen (Código Civil, Art. 884). Weil sie in öffentlicher Urkunde errichtet werden muss (Art. 700), unterschreiben Sie sie vor einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Sie sollte die Immobilie bezeichnen und festlegen, was der Bevollmächtigte darf: Boleto und Escritura unterschreiben, zahlen und die Eintragung beantragen. Schicken Sie den Entwurf vorher dem Escribano.

Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt zwischen Paraguay und Österreich sowie der Schweiz seit dem 30. August 2014, im Verhältnis zu Deutschland seit dem 6. Januar 2022, nachdem Deutschland seinen Einspruch zurückgenommen hat. Eine Legalisation durch das Konsulat entfällt. Die Apostille auf der notariellen Urkunde erteilt:

  • in Deutschland in der Regel der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.
  • in Österreich der Präsident des Landesgerichts, in dessen Sprengel die Urkunde errichtet wurde.
  • in der Schweiz die vom Kanton bestimmte Stelle, meist die Staatskanzlei.

Ist die Vollmacht nicht auf Spanisch, braucht sie eine Übersetzung; welche der Escribano annimmt, klären Sie vorher. In Paraguay lässt er sie im Vollmachtsregister des RUN eintragen; ohne Eintragung ist sie wirkungslos (Código de Organización Judicial, Art. 349 und 352).

Wenn Sie den Kauf begleitet angehen möchten, kann das Team von Peraltum Sie bei jedem Schritt unterstützen oder mit dem Property Shopper (Immobiliensuche im Auftrag) für Sie suchen.

Quellen

  • Ley 7424/2025 über das Registro Unificado Nacional und Unterlagen des RUN (2026)
  • Código Civil (Ley 1183/1985) und Código de Organización Judicial (Ley 879/1981, Ausgabe 2022)
  • Ley 2532/2005 über die Grenzsicherheitszone und Ley 2647/2005
  • Ley 117/1991 über Investitionen; Ley 125/1991 (Grundsteuer)
  • SEPRELAD, Resolución 201/2020 (2026 geltend)
  • Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Statustabelle des Apostille-Übereinkommens (2026)
  • Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise Paraguay und Internationaler Urkundenverkehr (2026)
  • Österreich: Apostillegesetz; Schweiz: Bundeskanzlei, kantonale Beglaubigungsstellen (2025)
  • Deutschland: BGB, BeurkG und GNotKG

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und hat den Stand Oktober 2026. Vor der Unterschrift sollten ein paraguayischer Notar (Escribano) und gegebenenfalls ein Steuerberater Ihren konkreten Fall prüfen.

Titelfoto: Maria Ziegler auf Unsplash.

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