Immobilie in Paraguay kaufen: der Ablauf Schritt für Schritt
So läuft der Immobilienkauf in Paraguay ab: Eigentum prüfen, Boleto und Anzahlung, Escribano im Vergleich zum Notar, Zahlung und Vollmacht mit Apostille.

Der Kauf einer Immobilie in Paraguay folgt immer derselben Reihenfolge: prüfen, wem sie gehört und welche Lasten auf ihr liegen, einen privaten Vorvertrag mit Anzahlung unterschreiben, die öffentliche Urkunde vor einem Escribano, dem paraguayischen Notar, errichten, zahlen und den Erwerb im Register eintragen lassen. Das gilt, ob Sie in Asunción wohnen oder in München. Aus der Ferne ändert sich nur, wie Sie sich ausweisen, wie Sie das Geld überweisen und wer für Sie unterschreibt.
Seit dem 14. Januar 2026 gilt die Ley 7424/2025. Sie hat Immobilienregister, Kataster und Vermessungsamt zu einer Behörde zusammengelegt, dem Registro Unificado Nacional (RUN), der dem Obersten Gerichtshof untersteht. Viele Ratgeber, auch deutschsprachige, nennen noch die alten Behörden.
Wer kaufen darf und mit welchem Dokument
Ausländer kaufen zu denselben Bedingungen wie Paraguayer: Das Investitionsgesetz Ley 117/1991 gibt ihnen dieselben Rechte wie Inländern und garantiert das Eigentum ohne andere Grenzen als die der Verfassung und der Gesetze. Eine Residencia, also eine Aufenthaltsgenehmigung, brauchen Sie für den Kauf nicht. Sie weisen sich mit Ihrem Reisepass aus oder, falls vorhanden, mit der paraguayischen Cédula.
Wegen der Vorschriften gegen Geldwäsche fragt die Immobilienagentur nach Staatsangehörigkeit, Anschrift, Steuernummer RUC (oder einer Bescheinigung, dass Sie in Paraguay nicht steuerpflichtig sind) und nach der Herkunft der Mittel. Auch der Escribano hat Sorgfaltspflichten gegenüber der Geldwäschebehörde SEPRELAD. Ohne paraguayisches Dokument sagt er Ihnen, wie Sie die Frage der RUC lösen.
Die wichtigste Einschränkung nach Staatsangehörigkeit steht im Gesetz über die Grenzsicherheitszone, Ley 2532/2005. In einem 50 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenzen dürfen Bürger der Nachbarländer Argentinien, Brasilien und Bolivien und Gesellschaften, die mehrheitlich ihnen gehören, keine ländlichen Grundstücke besitzen, außer mit Genehmigung per Dekret. Seit der Ley 2647/2005 gilt das Verbot unter anderem nicht für Bürger dieser Länder mit unbefristeter Residencia in Paraguay, nicht für Erbschaften und nicht für Rechte, die nachweislich vor 2005 erworben wurden. Deutsche, Österreicher und Schweizer betrifft das Gesetz nicht. Die verbreitete Aussage, Ausländer dürften in Grenznähe generell nicht kaufen, ist falsch.



